Liebe Gartenfreunde,
am 05.11.2022, ab 9:00 Uhr
Wasser abstellen,
Wasseruhren- und Elektrozähler ablesen
Bei Verhinderung von Gartenfreunden am 05.11.2022, sind bitte beide Zählerstände schriftlich mit Datum, Namen, Garten-Nr. und Unterschrift bis zum 04.11.2022 in unserem Briefkasten (am Außentor Gang 3) einzuwerfen.
Bitte beachten Sie dazu den Beschluss der Mitglieder zur Vereinsversammlung am 29.05.2021:
Es wurde festgelegt, das zum Ablesen der Zählerstände bzw. beim An- oder Abstellen des Wassers, pro Garten 1 Person (auch in Vertretung) verpflichtend anwesend sein muss. Bei Abwesenheit ohne triftigen Grund werden entstehende Mehrkosten umgelegt sowie bei nicht vorliegenden Zählerständen eine Gebühr von 20 € erhoben.
Eine Ablesung durch Beauftragte des Vorstands, ohne Anwesenheit der Pächter oder Vertreter, erfolgt nicht mehr.
Liegen zum Ablesetermin die Verbrauchswerte von Strom und /oder Wasser nicht vor, oder können aufgrund eines nicht lesbaren Zählers nicht ermittelt werden, wird zur Abrechnung der Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre zuzüglich eines Zuschlages nach 6. c) in Rechnung gestellt.